I. Das Departement des Innern bat A.___ am 24. Juni 2022 um eine Stellungnahme dazu, ob er in Anbetracht der Verfügung vom 20. Juni 2022 am Rekurs festhalten wolle (act. 4). A.___ teilte am 7. Juli 2022 im Sinn einer Replik mit (persönliche Abgabe am 11. Juli 2022, act. 6), er sei mit der Anpassung der Haushaltsgrösse zufrieden. Mit der Anrechnung der Mietkosten sei er jedoch nicht einverstanden. Er halte am Rekurs fest, damit die Ausrichtung der Mietkosten überprüft werde.