H. Mit unbegründeter Verfügung vom 20. Juni 2022 ersetzte das Sozialamt die Verfügung vom 4. April 2022 (act. 3). Es gab an, mit der Verfügung vom 20. Juni 2022 sei eine Korrektur der Haushaltsgrösse vorgenommen worden. In den zugehörigen Budgets für April 2022 und Mai 2022 berücksichtigte es den Grundbedarf für eine Person in einem Drei-Personen- haushalt von Fr. 618.–. Im Weiteren rechnete es die KVG-Prämie mit Fr. 191.40 (mit Unfalldeckung und abzüglich IPV) und die Wohnkosten (unverändert) mit Fr. 0.– an.