E. A.___ erhob am 25. Mai 2022 beim Departement des Innern Rekurs gegen den Einspracheentscheid vom 20. Mai 2022 (act. 1). Er beantragte sinngemäss die anteilsmässige Berücksichtigung der Wohnkosten für einen Drei-Personenhaushalt bei Wohnkosten von maximal Fr. 1'200.–, also von Fr. 400.–. Für die Anpassung der KVG-Prämie bedankte er sich. Er Seite 2/13 machte unter anderem geltend, aktuell werde fälschlicherweise von einem Vier-Personenhaushalt ausgegangen.