D. Mit Einspracheentscheid vom 20. Mai 2022 (act. 3–29) wies das Sozialamt die Einsprache betreffend die Wohnkosten ab (Dispositivziffer 1). Der Einsprache betreffend die Anpassung der KVG-Prämie gaben sie insofern statt, dass, sobald sämtliche notwendigen Unterlagen vorlägen, eine Anpassung und Korrekturbuchung vorgenommen werde (Dispositivziffer 2).