C. Am 8. April 2022 erhob A.___ Einsprache gegen die Verfügung vom 4. April 2022 (act. 3–20). Er bat darum, die Wohnform als Wohngemeinschaft anzusehen und die Wohnkosten entsprechend auszurichten. Zudem sei die KVG-Prämie (mit Unfalldeckung) anzupassen. Er gab an, die Police des Krankenversicherers liege den Sozialen Diensten vor.