Als Einnahmen berücksichtigten sie ein ALV-Taggeld von Fr. 340.–; als Haushaltsbeitrag und Einnahmen der Ehefrau berücksichtigten sie Fr. 0.– («Haushaltsbeitrag Sohn nicht geschuldet, aktuell 100% krankgeschrieben», «Einnahmen durch Ehefrau noch nicht bekannt»). Die Positionen im Budget für Mai 2022 waren identisch mit denjenigen im Budget für April 2022 mit der Ausnahme, dass kein ALV-Taggeld mehr berücksichtigt worden war.