A. A.___ meldete sich mit Gesuch vom 24. Februar 2022 (Posteingang 8. März 2022) beim Sozialamt X.___ (nachfolgend Sozialamt) zum Bezug von Sozialhilfeleistungen an (act. 3–12). Er reichte unter anderem einen Untermietvertrag ein. Am 16. März 2022 fand das Neuaufnahmegespräch statt. Im Protokoll vom 17. März 2022 wurde festgehalten (act. 3–1), A.___ wohne zusammen mit seinem Sohn und seinem Enkel. Er lebe getrennt von seiner Ehefrau. Er sei darüber informiert, dass die Sozialen Dienste nicht für Mietkosten aufkämen, wenn Eltern bei ihren Kindern oder Kinder bei ihren Eltern wohnen würden. Laut «Einwohnerbild» lebe eine weitere Person im gleichen Haushalt.