GG) durchgeführt werden sollen, damit die Bürgerschaft die Wahl zwischen zwei Alternativen hätte. Schliesslich wird gerügt, durch die Vorverlegung des Abstimmungstages auf den 30. Januar 2022, «just 2 Wochen vor der seit längerer Zeit bekannten Eidgenössischen Volksabstimmung», habe der Gemeinderat versucht, sich einen Vorteil zu seinen Gunsten zu verschaffen. Ausserdem seien die wahren Gründe für die geringere Auslastung des Pflegezentrums Sarganserland und des Altersheims Mels nicht genannt worden und es sei auch nicht dargestellt worden, welche Massnahmen getroffen worden seien, um die Auslastung zu erhöhen oder das Defizit zu verringern.