von einem Zwei-Personen- haushalt auszugehen ist. Für die Wohnkosten inkl. Nebenkosten beträgt der Mietzins-Höchstansatz somit Fr. 1'200.–. Die am 4. Januar 2022 verfügte reduzierte Anrechnung der Wohnkosten ab 1. April 2022 von Fr. 1'000.– ist damit rechtwidrig. In Bezug auf die Auflage, Wohnungsbemühungen zu tätigen, hat die Vorinstanz den Untersuchungsgrundsatz verletzt. Sie hat nicht ausreichend abgeklärt, ob dem Rekurrenten ein Wohnungswechsel zumutbar ist, namentlich aus gesundheitlicher Sicht. Der Rekurs ist in diesem Punkt insofern gutzuheissen, als die Sache zu weiteren Sachverhaltsabklärungen und neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen ist.