Seite 12/17 haushalt auszugehen. Ein Anspruch auf je ein eigenes Zimmer pro Kind bestünde nämlich nicht, zumal bis zum Auszug der früheren Lebenspartnerin des Rekurrenten bis zu sechs Personen in der 4-Zimmerwohnung gewohnt haben, mithin die vier Kinder nicht jedes ein Zimmer für sich allein gehabt haben können. Ein Drei-Personenhaushalt liegt damit nicht vor. Der Mietzins- Höchstansatz für einen Zwei-Personenhaushalt beträgt in der politischen Gemeinde X.___ Fr. 1'200.–.