3.2; SKOS-RL Kap. C.4.2). Das Verwaltungsgericht hat in einem Fall, in dem es um ein Besuchsrecht der nicht obhutsberechtigten, unterstützten Person für seine zwei Kinder ging (Betreuung jedes zweite Wochenende sowie während vier Wochen Ferien und an den Feiertagen zur Hälfte), es für sachgerecht erachtet, in Bezug auf die zu berücksichtigenden Wohnkosten von einem Zwei- Personenhaushalt auszugehen. Es hat darauf hingewiesen, dass der entsprechende Höchstansatz der politischen Gemeinde lediglich auf den Preis und nicht auf die Wohnungsgrösse abzielt (VerwGE B 2019/117 vom 18. Dezember 2019 Erw. 3.2 mit Hinweisen).