8. Im Folgenden sind die Rechtmässigkeit der am 26. März 2021 verfügten Auflage sowie der ab 1. April 2022 zu berücksichtigenden Wohnkosten inkl. Nebenkosten von Fr. 1'000.– (Ziff. 1 des Dispositivs der Verfügung vom 4. Januar 2022) zu prüfen.