Diese Verfügung ist also nicht rechtskräftig geworden. Die Rechtmässigkeit der Auflage ist deshalb in diesem Verfahren zusammen mit der Rechtmässigkeit der Verfügung vom 4. Januar 2022 (Ziff. 1 und 3 des Dispositivs) zu überprüfen, zumal der Rekurrent sinngemäss die Überprüfung der Rechtmässigkeit der Auflage verlangt hat, indem er beantragt hat, das Arztzeugnis von dipl.med. D.___ sei zu berücksichtigen und auf Wohnungsbemühungen sei zu verzichten, und er dargelegt hat, wie die Obhut über seine beiden Söhne ausgeübt wird.