C.4.1) führt an, in welchem Rahmen sich die von einigen Gemeinden festgelegten Mietzins-Höchstansätze in etwa bewegen. Für einen Ein-Personenhaushalt liegt dieser zwischen Fr. 700.– und Fr. 900.–, für einen Zwei-Personenhaushalt zwischen Fr. 900.– und Fr. 1'100.– und für einen Drei-Personenhaushalt zwischen Fr. 1'100.– und Fr. 1'300.– (einschliesslich Nebenkosten). Die Einhaltung der kommunalen Mietzinsmaxima dient primär der Gleichbehandlung aller Personen, die Sozialhilfe empfangen.