diese sei ihm am 6. Januar 2022 zugeschickt worden. Ihm sei genügend Zeit gewährt worden, sich um eine günstigere Wohnung zu bemühen. Nicht ersichtlich sei, dass der Rekurrent gesundheitlich nicht in der Lage sei, Wohnungsbemühungen zu tätigen. Die beiden Söhne des Rekurrenten lebten hauptsächlich bei ihren Müttern. Die Begründung eines Drei-Personenhaushalts entspreche somit nicht den Tatsachen. Wie hoch der Anspruch auf Ergänzungsleistungen ausfalle, sei bislang unklar.