Die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen sei erfolgt. Die Miete von Fr. 1'400.– liege unter dem im Bereich der Ergänzungsleistungen anerkannten Tarif für die Wohnsitzregion 2 von Fr. 1'725.– für einen Drei-Personenhaushalt. Die Sozialhilfe müsse somit nur noch die Übergangszeit finanzieren, bis er die monatlichen Ergänzungsleistungen erhalte.