Seite 6/17 4. 4.1 Der Rekurrent macht im Wesentlichen geltend (act. 1), gemäss dem Arztzeugnis von dipl.med. D.___ vom 9. Dezember 2021 (act. 1-2) sei er mental und körperlich nicht in der Lage, einen Wohnungswechsel zu planen und durchzuführen. Dieses Zeugnis sei auf Aufforderung der Sozialarbeiterin organisiert worden. Er habe damit das «gewünschte» Zeugnis vorgelegt. Ab 31. Oktober 2021 habe er einen Anspruch auf eine ganze Rente der Invalidenversicherung. Die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen sei erfolgt.