vgl. auch Budget September 2021 und Oktober 2021 [act. 19-6]). Streitgegenstand bildet somit die Rechtmässigkeit der Anrechnung von Fr. 1'000.– für die Wohnkosten inkl. Nebenkosten für die Monate Oktober 2021 bis Dezember 2021 und ab April 2022 sowie die (erneute) Auflage, Wohnungsbemühungen zu tätigen.