3.2 Der Rekurrent hat die (weitere) Übernahme der Wohnkosten von Fr. 1'400.– ab 1. Oktober 2021 beantragt. In der Replik hat er angegeben, dass die Miete entgegen der Verfügung (gemeint wohl: vom 4. Januar 2022) erst ab Oktober 2021 gekürzt worden sei. Gemäss dem Klientenkontoauszug sind am 27. August 2021 Fr. 1'400.– und am 29. September 2021 Fr. 1'000.– für die Wohnkosten inkl. Nebenkosten als Ausgaben berücksichtigt worden (act. 19-5; vgl. auch Budget September 2021 und Oktober 2021 [act.