ÖFFENTLICHES VERFAHRENSRECHT, 3. AUFL., ZÜRICH / ST.GALLEN 2021, RZ. 828). Ist der Wortlaut eines Dispositivs nicht eindeutig, ist dessen wahrer Gehalt nach den Regeln von Treu und Glauben durch Auslegung zu ermitteln (T. TSCHUMI, PRAXISKOMMENTAR ZUM GESETZ ÜBER DIE VERWAL- TUNGSRECHTSPFLEGE [VRP], ZÜRICH / ST.GALLEN 2020 [NACHFOLGEND PK VRP/SG], ART. 24–26BIS VRP RZ. 13). Die Ziff. 1 des Dispositivs kann unter Berücksichtigung der Ziff.