A.___ erhalte drei ausserordentliche Zahlungen à Fr. 400.– für die überhöhte Miete während weiteren drei Monaten. Ihm werde die Auflage erteilt, sich eine Wohngelegenheit zu suchen, welche dem festgelegten Ansatz entspreche. F. Gegen diese Verfügung erhob A.___ am 18. Januar 2022 Rekurs beim Departement des Innern (act. 1). Er stellte folgende Anträge: « 1. Die ärztliche Bestätigung von Dr. D.___ vom 09.12.2021 sei zu berücksichtigen und auf Wohnungsbemühungen zu verzichten. 2. Die Wohnungskosten von Fr. 1'400.– seien auch ab April 2022 zu berücksichtigen, bis die Ergänzungsleistungen gesprochen werden.