Das Sozialamt hielt in der Verfügungsbegründung fest, die Wohnungsmiete von Fr. 1'400.– übersteige den von der Sozialbehörde der politischen Gemeinde X.___ festgesetzten Ansatz von Fr. 850.– inkl. Nebenkosten für einen Ein-Personenhaushalt. Für die Betreuung von Kindern könnten zusätzliche Mietkosten gewährt werden. Dieser Zusatz betrage für ein bis zwei Kinder Fr. 150.–. A.___ habe sich aus gesundheitlichen Gründen nicht um eine günstigere Wohnung bemüht. Für die Wohnungsmiete würden Fr. 1'000.– übernommen. A.___ erhalte drei ausserordentliche Zahlungen à Fr. 400.– für die überhöhte Miete während weiteren drei Monaten.