E. Am 4. Januar 2022 verfügte das Sozialamt unter dem Titel «Auflage Wohnsituation» Folgendes (act. 6-4): « 1. Ab 1. September 2021 werden maximal Fr. 1'000.– für die Wohnungsmiete im Budget berücksichtigt (inkl. zusätzliche Mietkosten von Fr. 150.–). 2. Für die Monate Januar 2022 bis März 2022 werden für die Wohnungsmiete ausserordentlich Fr. 1'400.– für den Mietzins übernommen. Dies ohne Anspruch auf Verlängerung. 3. A.___ wird die Auflage erteilt, sich um eine günstigere Wohngelegenheit zu bemühen, welche dem festgelegten Ansatz entspricht.