Zur Begründung gab das Sozialamt an, die Wohnungsmiete von Fr. 1'400.– übersteige den von der Sozialbehörde der politischen Gemeinde X.___ festgesetzten Ansatz von Fr. 850.– inkl. Nebenkosten für einen Ein-Personen- haushalt. Für die Betreuung von Kindern könnten zusätzliche Mietkosten gewährt werden. Dieser Zusatz betrage für ein bis zwei Kinder Fr. 150.–. C. Mit Beschluss vom 6. Oktober 2021 teilte die IV-Stelle des Kantons St.Gallen der Ausgleichskasse der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen den Entscheid, A.___ bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent ab 31. Oktober 2021 eine ganze Rente zuzusprechen, mit (act. 1-3).