« 1. Ab 1. September 2021 werden maximal Fr. 1'000.– für die Wohnungsmiete im Budget berücksichtigt (inkl. zusätzliche Mietkosten von Fr. 150.–). 2. A.___ wird die Auflage erteilt, sich ab sofort um eine günstigere Wohngelegenheit zu bemühen, welche dem festgelegten Ansatz entspricht. 4. Im Übrigen bleibt die Verfügung Nr. B21/89 vom 25. Februar 2021 in Kraft. »