vgl. auch Protokoll Erstgespräch Fragebogen «Intake» des Sozialamtes vom 2. Februar 2021, act. 6-2). Am 16. Februar 2021 war seine damalige Lebenspartnerin mit dem gemeinsamen Sohn B.___ und ihren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Aus einer im Jahr 2019 geschiedenen Ehe hat A.___ den Sohn C.___, der teilweise bei ihm lebt (alternierende Obhut). Die Wohnungsmiete für die 4-Zimmerwohnung betrug Fr. 1'400.– (inkl. Nebenkosten, act. 6-7). B. Am 26. März 2021 verfügte das Sozialamt unter dem Titel «Auflage Wohnsituation» Folgendes (act. 21-1):