1. Die Beschwerde der politischen Gemeinde X.___ vom 10. Dezember 2021 wird abgewiesen. 2. Die politische Gemeinde X.___ bezahlt eine Entscheidgebühr von Fr. 1'000.–. 3. Ausseramtliche Kosten werden nicht zugesprochen. Die Vorsteherin Dr. Laura Bucher Regierungsrätin Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann nach Art. 59bis VRP innert 14 Tagen seit Eröffnung Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen (Webergasse 8, 9001 St.Gallen) erhoben werden. Seite 10/10