Gleichzeitig räumte er den Eltern die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur beabsichtigten vorsorglichen Aufhebung ihres Aufenthaltsbestimmungsrechts über A.___ und deren vorsorglichen Unterbringung an einem geeigneten Ort, vorderhand bei der Grossmutter väterlicherseits, ein. Obwohl sich aufgrund der bis zu jenem Zeitpunkt getätigten Abklärungen des Vizepräsidenten und der Vorkommnisse bereits eine Fremdplatzierung abzuzeichnen begann, handelte es sich bei diesen superprovisorischen Anordnungen um Massnahmen, die lediglich als vorübergehende Notlösung dienten.