durch den Vizepräsidenten der KESB statt. Dabei setzte er die Mutter darüber in Kenntnis, dass weitere Abklärungen vorgenommen würden, damit beurteilt werden könne, wo der geeignete Aufenthaltsort für A.___ sei. Eine Rückkehr von A.___ zu den Eltern sei bis auf Weiteres ausgeschlossen. Des Weiteren teilte er ihr mit, dass die KESB beabsichtige, A.___ an einem sicheren Ort unterzubringen, wofür es zwei Möglichkeiten gebe. Entweder gehe sie mit A.___ in eine Mutter-Kind-Institution oder A.___ werde in einer Pflegefamilie untergebracht. Am Ende dieser Anhörung vereinbarte er mit der Mutter, dass diese über die beiden Vorschläge nochmals nachdenken werde.