Seite 6/10 was nicht dem Sinn des Gesetzes entsprechen kann, will dieses doch gerade für klare Verhältnisse bei der interkantonalen Zuständigkeitsausscheidung sorgen. Zudem ist der Zweck des Aufenthaltes massgebend. Therapeutische und der Abklärung dienende Massnahmen sprechen gegen und Kindesschutzmassnahmen tendenziell für eine dauernde Fremdplatzierung (Urteil des Bundesgerichtes 8C_701/2013 vom 14. März 2014 Erw. 3.2.2.2 m.w.H.; THOMET, A.A.O., RZ. 132).