Die Betreuung durch die Grossmutter habe lediglich eine einstweilige Vorkehr dargestellt, bis die dafür eigentlich zuständige Behörde sich habe ein Bild machen und sich die beteiligten Personen hätten äussern können. So sei der Mutter während der Anhörung vom 5. Mai 2021 noch vorgeschlagen worden, gemeinsam mit der Tochter in eine Mutter-Kind-Institution zu gehen. Erst nachdem sich die Mutter dagegen entschieden habe, sei den Eltern zwei Tage später die Absicht des Entzugs des Aufenthaltsbestimmungsrechts mit Fremdplatzierung in einer Pflegefamilie eröffnet worden.