Aus diesem Grund habe der Verfahrensleiter der KESB den im vorliegenden Beschwerdeverfahren beteiligten Gemeinden mit Schreiben vom 14. Juli 2021 mitgeteilt, dass am 29. April 2021 von einer dauerhaften Fremdplatzierung auszugehen gewesen sei. Daran ändere auch die während der Anhörung der Mutter vom 5. Mai 2020 vorgeschlagene Platzierung in einer Mutter-Kind-Institution nichts. Dieser Vorschlag zeige vielmehr auf, dass eine Rückkehr von A.___ in die Eigenbetreuung der Eltern nicht mehr möglich geworden sei. Sogar die Mutter von A.___ habe gegenüber der KESB gesagt, dass A.___ nicht mehr nach Hause kommen könne und in einer Pflegefamilie untergebracht werden solle.