Seite 4/10 der Vorkommnisse vom 26. und vom 29. April 2021 allen Beteiligten klar gewesen, dass die mit Verfügung der KESB vom 20. Dezember 2020 festgelegten Rahmenbedingen, bei deren Einhaltung A.___ von ihren Eltern betreut werden könne, nicht eingehalten worden seien und eine Rückkehr zu den Eltern nicht mehr möglich sei. Aus diesem Grund habe der Verfahrensleiter der KESB den im vorliegenden Beschwerdeverfahren beteiligten Gemeinden mit Schreiben vom 14. Juli 2021 mitgeteilt, dass am 29. April 2021 von einer dauerhaften Fremdplatzierung auszugehen gewesen sei.