Seite 2/10 « 1. Die Einsprache des Sozialamtes der politischen Gemeinde X.___ vom 4. Oktober 2021 wird abgewiesen. 2. Die Gemeinde Y.___ stellt fest, dass sich der Unterstützungswohnsitz von A.___ im massgebenden Zeitpunkt am 26. Mai 2021 in der Gemeinde X.___ befand und diese deshalb für die Übernahme der Unterstützungskosten zuständig ist.