A. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Z.___ (nachfolgend KESB) ordnete mit Verfügung vom 16. Dezember 2020 unter anderem für A.__ eine Mutter-Kind-Begleitung durch die E.___, eine Begleitung im Rahmen des PAT-Programms der D.__ sowie die Anweisung an die Mutter, auf jeglichen Beikonsum zum Methadon aus dem Substitutionsprogramm zu verzichten und bis auf Weiteres zweimal wöchentlich beim Hausarzt Drogenscreenings durchführen zu lassen, an.