1. Auf die undatierte Eingabe (Postaufgabe am 22. November 2021) von A.___ wird mangels Anfechtungsobjekt nicht eingetreten. 2. Die amtlichen Kosten von Fr. 600.– werden A.___ nicht auferlegt. Auf deren Erhebung beim Sozialamt X.___ wird verzichtet. Die Vorsteherin Dr. Laura Bucher Regierungsrätin Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann nach Art. 59bis VRPinnert 14 Tagen seit Eröffnung Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen (Webergasse 8, 9001 St.Gallen) erhoben werden. Seite 5/5