Demgemäss handelt es sich dabei ebenfalls um keine Verfügungen. Damit fehlt es vorliegend an einem Anfechtungsobjekt und damit an einer der zwingend erforderlichen Eintretensvoraussetzungen. Auf die undatierte Eingabe (Postaufgabe am 22. November 2021) des Rekurrenten ist daher nicht einzutreten.