Dementsprechend sollte die Verfügung nebst den Tatsachen, den Vorschriften und der Begründung namentlich den Rechtsspruch, eine Rechtsmittelbelehrung, die Kostenregelung sowie das Verfügungs- und Zustelldatum enthalten. Im Verwaltungsrechtspflegegesetz nicht erwähnt wird, dass eine Verfügung darüber hinaus auch den oder die Adressaten, ihre Vertreter, allfällige Beigeladene und die Behörde enthalten soll, welche die Verfügung erlässt. Schliesslich muss eine Verfügung von ihrem Urheber unterzeichnet sein.