A. Mit Schreiben vom 24. November 2021 leitete das Sozialamt X.___ dem Departement des Innern die Kopie eines an das Sozialamt X.___ adressierten, undatierten Schreibens (Postaufgabe am 22. November 2021) von A.___ ohne Beilagen gestützt auf Art. 11 Abs. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) zuständigkeitshalber weiter. B. Das Departement des Innern ersuchte darauf mit Schreiben vom 1. Dezember 2021 A.___ um Nachreichung des Anfechtungsobjektes bis am 16. Dezember 2021. C. Nachdem A.___ die eingeschrieben zugestellte Sendung nicht abgeholt hatte, wurde ihm das Schreiben am 13. Dezember 2021 nochmals mit A-Post zugestellt.