Entscheid des Departementes des Innern vom 5. Januar 2022 Verfahrensrecht, Art. 24 Abs. 1 und Art. 40 ff. VRP. Taugliches Anfechtungsobjekt des Rekurses sind regelmässig nur Verfügungen und Entscheide. Eine Verfügung ist eine hoheitliche Anordnung im Einzelfall, die sich auf öffentliches Recht stützt und ein Rechtsverhältnis in verbindlicher Weise regelt. Ob eine bestimmte Anordnung als anfechtbare Verfügung zu gelten hat, hängt nicht von ihrer Form, sondern davon ab, ob sie inhaltlich die Merkmale einer Verfügung aufweist.