4. 4.1 Die Rekurrenten machen im Wesentlichen geltend, dass sie ein Interesse an der Vermeidung einer weiteren Einschränkung ihres ohnehin beschränkten finanziellen Spielraums hätten. Wie im Rahmen der Rekurseingabe vom 13. Oktober 2021 ausgeführt, würden weder die Ehefrau noch der Ehemann über ein Vermögen verfügen. Beide Ehegatten würden ausserdem kein Einkommen erzielen. Sie könnten ihre laufenden Rechnungen nicht mehr bezahlen. Die Familie (mit dem 5-jährigen Sohn) befinde sich in einer akuten finanziellen Notlage.