I. Mit Vernehmlassung zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vom 15. Dezember 2021 beantragte das Sozialamt, dass der Antrag betreffend Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen sei. Am 28. Dezember 2021 folgte die Vernehmlassung in der Hauptsache mit dem Antrag auf Rekursabweisung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.