Aus diesen Gründen würden erhebliche Zweifel an der Bedürftigkeit bestehen. Es sei daher vorgesehen, die Sozialhilfe vollumfänglich einzustellen. Ferner würde vorsorglich bzw. pro memoria ein vorläufiger Zahlungsstopp vorgenommen und allfällige zukünftige Sozialhilfeleistungen zurückbehalten werden. A.___ und B.___ wurde das rechtliche Gehör gewährt. Am 14. September 2021 reichte B.___ dem Sozialamt X.___ eine Stellungnahme ein. Darin wurde insbesondere ausgeführt, dass der Termin vom 8. September 2021 infolge einer Corona-Infektion nicht habe wahrgenommen werden können.