C. Am 15. Juni 2021 verfügte das Sozialamt X.___ gestützt auf das Subsidiaritätsprinzip eine Teileinstellung der Unterstützungsleistungen ab 1. Juli 2021 im Umfang des für A.___ bei der Arbeitsintegration D.___ erzielbaren Einkommens in der Höhe von Fr. 1'869.– je Monat. Die Verfügung wuchs unangefochten in Rechtskraft.