Seite 13/16 (sinngemäss) auf diese Weise möglich wäre, ihn ohne grosse Umstände jeden Tag besuchen/betreuen zu können. Allerdings waren im massgeblichen Zeitraum auch keine, aufgrund der palliativen Situation erforderlichen Einzelzimmer in einem in der Gegend von Y.___ liegenden Heim frei bzw. konnte das erforderliche Betreuungspersonal nicht gewährleistet werden (vgl. act. 5/10). Auch die vorgenannten Umstände lassen nicht auf einen Unterstützungswohnsitz in X.___ im Zeitpunkt des Spitaleintritts schliessen.