Seite 12/16 scheinen insgesamt nicht völlig schlüssig, lassen sich im Nachhinein indessen nicht mehr überprüfen. Dieser hielt sich offenbar während längerer Zeit bzw. wiederholt in V.___ auf (möglicherweise am Wohnsitz seiner [Gross-]Mutter; vgl. act. 5/1, S. 1 und 4). Aus dem Umstand, dass sich die persönlichen Utensilien und Kleider von A.___ (noch) in Koffern und Kartons befanden, kann ebenfalls nicht zweifelsfrei geschlossen werden, dass er vor seinem Spitaleintritt in der neuen Wohnung nicht zumindest teilweise Zeit verbrachte und dort auch übernachtete.