Belegt ist diesbezüglich einzig, dass die Vermieterin am 15. Oktober 2020 A.___ die Geschäftsräumlichkeit in der Liegenschaft an der J.___strasse, X.___, mit Parkplatz, per 30. November 2020 kündigte. Ebenfalls am 15. Oktober 2020 kündigte eine weitere Vermieterin zudem Parkplätze bei der in unmittelbarer Nähe gelegenen Liegenschaft K.___strasse in X.___ per 30. November 2020 (act. 5/4).