2.4 2.4.1 Unbestritten ist, dass A.___ seit einigen Jahren in X.___ als selbständig Erwerbender das Taxiunternehmen N.___ betrieb. In diesem Zusammenhang konnte er unter anderem auch bis Ende August 2020 von der Beschwerdeführerin (politische Gemeinde) subventionierte Fahrten durchführen (vgl. act. 5/17; vgl. auch Artikel in der T.___ Zeitung vom 10. August 2018 sowie Information auf der Homepage der Beschwerdeführerin). Ebenfalls unbestritten ist, dass er in X.___ eine Geschäftsräumlichkeit gemietet hatte sowie Parkplätze. Schriftliche Mietverträge befinden sich nicht bei den Akten. Belegt ist diesbezüglich einzig, dass die Vermieterin am 15. Oktober 2020 A.__