Der echte Wochenaufenthalt ausserhalb des Wohnortes stellt daher in der Regel keinen Wohnsitz dar. Der Arbeitsort wird dagegen dann als Wohnsitz zu betrachten sein, wenn die persönliche Bindung zu diesem Ort grösser ist als diejenige zum bisherigen Wohnort. So bei einem Ledigen, der nach einem Domizilwechsel am alten Wohnort nur noch die Schriften hinterlegt hat und dort die politischen Rechte ausübt, aber anderswo arbeitet und wohnt und seine meiste Freizeit verbringt; so auch derjenige, welcher nur sporadisch oder in den Ferien zu seinen Eltern zurückkehrt. Die Wohnsitzbestimmung soll eine verhältnismässig stabile sein.