_ hätten sie bisher bereits in engen Wohnverhältnissen gelebt und dies auch künftig so weiterführen wollen. Der in Y.___ lebende Sohn sei Vertreter in Gesundheitsfragen und im Bereich Wohnen sowie als weitere Bezugsperson der in W.___ lebende Bruder von A.___. Der in X.___ lebende Sohn wolle nichts mit dem Vater zu tun haben. Und seine Mutter sei gemäss eigenen Angaben bereits gebrechlich und daher keine Unterstützung in rechtlicher und pflegerischer Hinsicht. X.___ sei einzig Geschäftsort von A.___ gewesen.